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Nutzungsbedingungen für das Parkraumbuchungssystem
Über das Parkraumbuchungssystem stellt das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Martinistr. 52, 20246 Hamburg, (nachfolgend „UKE“) seinen Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, verschiedene Produkte zu buchen, die Buchungen zu verwalten, zu ändern oder zu beenden.
| 1 | Geltungsbereich, Änderung und Ergänzung dieser Nutzungsbedingungen |
| 1.1 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln den Zugang zum Parkraumbuchungssystems im Internet unter https://parken.uke.de und dessen Nutzung zwischen UKE („Vermieter“) und der im Benutzerkonto (II Registrierung, Benutzerkonten, Zustandekommen und Voraussetzungen des Nutzungsvertrags) angegebenen Person (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde“). |
| 1.2 |
Bei Nutzung
des Parkraumbuchungssystems zur Buchung von Produkten kommt über
diese jeweils ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit
eigenständigen Geschäftsbedingungen zustande. Ein Anspruch auf
Angebote bestimmter Produkte oder Annahme entsprechender Buchungen
ergibt sich aus der Registrierung im Parkraumbuchungssystem nicht. |
| 1.3 |
Das UKE
behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Änderungen
der rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Gesetzes- oder
Rechtsprechungsänderungen) oder ähnlich gravierender und zwingender
Änderungen der Umstände in einer für den Kunden zumutbaren Weise
angemessen nachträglich und nur mit Wirkung für die Zukunft zu
ändern oder zu ergänzen. |
| 1.4 |
Das UKE ist
dann verpflichtet dem Kunden die geänderten bzw. ergänzten AGB
mitzuteilen und die Änderungen oder Ergänzungen deutlich
hervorzuheben. Sollte der Kunde nicht mit den Änderungen bzw.
Ergänzungen einverstanden sein, so kann er innerhalb einer Frist von
sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen.
Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gelten die
Änderungen bzw. Ergänzungen als genehmigt. Das UKE wird in der
Änderungsmitteilung besonders auf das Widerspruchsrecht, die
Bedeutung des Verhaltens und auf die resultierenden Rechtsfolgen
hinweisen. |
| 1.5 |
Die
nachstehend genannten, in diesen Nutzungsbedingungen verwendeten
Begriffe haben folgende Bedeutung: |
| 1.5.1 |
Kunde
ist der im Vertrag bezeichnete Vertragspartner vom UKE. Kunde kann
eine natürliche oder eine juristische Person oder eine andere, im
Registrierungsprozess benannte Institution oder Einrichtung sein. |
| 1.5.2 |
Berechtigter
Kunde ist eine natürliche Person, die ein Kundenkonto hat und
das Online-Buchungssystem nach Maßgabe und im Rahmen dieser AGB
nutzt. |
| 1.5.3 |
Kundenkonto
ist die Zugangsberechtigung zu den zugangsbeschränkten Services des
Parkraumbuchungssystems. Das Kundenkonto enthält Angaben über den
Kunden, berechtigten Kunden und dessen Benutzerrechte. Mit
E-Mail-Adresse und Passwort kann man sich als berechtigter Kunde
authentifizieren und die Services des Online-Buchungssystems nutzen.
|
| 1.5.4 |
Services
des Parkraumbuchungssystems sind Buchungen, Änderungen und
Stornierungen von digitalen Parkprodukten, Verwaltung der
Kundendaten und vergebenen Passwörter, Änderung von
Indentifikationsmedien (z. B. Kennzeichen), Ändern von
Zahlungsmedien, Einsicht und Download von Vertragsdokumenten,
Belegen und Bestätigungen und Kontakt des Customer Service. |
| 2 | Registrierung und Benutzerkonto |
| 2.1 | Für die Nutzung des Parkraumbuchungssystems sowie der darin zur Verfügung gestellten Services muss der Kunde über den Zugangsservice der UKE Website (https://parken.uke.de) ein Benutzungskonto eröffnen („Registrierung“). Der Zugangsservice ist für den Kunden kostenlos. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. |
| 2.2 | Handelt es sich bei dem Kunden nicht um eine natürliche Person, muss er eine solche als Ansprechpartner und Vertreter angeben. Handelt es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person, muss diese volljährig sein. |
| 2.3 | Für den Zugang zu dem Kundenkonto ist zuvor die Verifizierung des Kunden oder seines Vertreters erforderlich. Hierzu schickt das UKE dem Kunden nach dessen Registrierung einen Aktivierungslink an die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse. Mit erfolgreichem Abschluss der Verifizierung des Kundenkontos wird der Zugang zu dem Kundenkonto freigeschaltet. |
| 3 | Services des Parkraumbuchungssystems |
| 3.1 | Der Kunde kann unter Nutzung des Kundenkontos die im Parkraumbuchungssystem angebotenen Produkte buchen. |
| 3.1.1 | Hierfür wählt er jeweils ein Produkt aus und spezifiziert dieses durch Angaben zum Zeitraum der Inanspruchnahme sowie des Kennzeichens und weiteren Identifikationsmedien, für welches das Produkt verwendet werden soll, und fügt es durch den Button „Jetzt Buchen“ in den sogenannten Warenkorb, was er mit beliebig vielen Produkten wiederholen kann. |
| 3.1.2 | Im Warenkorb kann der Kunde die ausgewählten Produkte betrachten und die Richtigkeit seiner Auswahl und Angaben prüfen. Er kann die Angaben korrigieren, indem er das betroffene Produkt aus dem Warenkorb entfernt und das Produkt erneut nach lit. a auswählt. |
| 3.1.3 | AGB, Datenschutzinformationen |
| 3.1.4 | Im Warenkorb wird darüber hinaus die Zahlungsmethode ausgewählt. |
| 3.2 | Der Kunde kann im Kundenkonto seine Kundendaten verwalten, Passwörter ändern, Produkte buchen, ändern oder stornieren, Dokument downloaden oder den Customer-Serviece kontaktieren. |
| 3.3 | Die Services nach Ziff. 2 dienen nicht der Aufbewahrung im Sinne steuer- und handelsrechtlicher Vorschriften, sondern alleine der Organisation und Übersicht des Kunden. Der Kunde ist für eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende anderweitige Aufbewahrung verantwortlich. |
| 3.4 | Gekaufte Produkte müssen mit Kündigung des Kunden-Konto gekündigt und beendet sein. |
| 4 | Verantwortlichkeit UKE, Haftung |
| 4.1 |
Das UKE ist
nicht verantwortlich für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des
Kundenkontos durch den Kunden oder seinen Vertreter entstehen.
Ermöglicht der Kunde anderen Personen als dem Vertreter den Zugang
zum Kunden-Konto weiter, ist der Kunde für deren Handlungen
verantwortlich. |
| 4.2 |
Im Übrigen
haftet das UKE nach den folgenden Bestimmungen: |
| 4.2.1 |
Hat das UKE aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet das UKE beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. |
| 4.2.2 |
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von dem UKE für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für das UKE in dieser Ziffer vorgesehene Haftungsbeschränkung entsprechend. |
| 4.2.3 |
Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden von dem UKE bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. |
| 5 |
Gerichtsstand, anwendbares Recht |
| 5.1 |
Soweit ein Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis über den Zugang zum Online-Buchungssystem und dessen Nutzung. |
| 5.2 |
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis über den Zugang zum Online-Buchungssystem und dessen Nutzung und diesen Nutzungsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. |
| 6 |
Salvatorische Klausel |
| Sollten einzelne der vorstehenden Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. | |
| 7 |
Beendigung der Nutzung |
| 7.1 |
Das Kunden-Konto wird für den Kunden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit bereitgestellt, soweit keine Partei die Kündigung erklärt. |
| 7.2 |
Jede Partei
kann die Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende
erklären. Dies kann seitens des Kunden durch die im Kundenkonto
angebotene Funktion „Kündigen“ (Zufahrtsberechtigung), „Stornieren“
(Reservierung oder „Kündigung & Kontakt“, per E-Mail von der im
Kundenkonto hinterlegten E-Mail-Adresse an online-parken@uke.de sowie per
Post an Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf KFE Liegenschaftsmanagement / Parkraummanagement Martinistr. 52 20246 Hamburg erfolgen. |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Parken und Zufahrtsberechtigungen
| 1 | Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen |
| 1.1 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Körperschaft des öffentlichen Rechts, (nachfolgend: UKE) und dem Kunden für das Parken im und Zufahrt zum zufahrtsbeschränkten Campus des UKE bei Vertragsschluss über das Parkraumbuchungssystem (https://parken.uke.de). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Erfolgt der Vertrags-schluss vor Ort durch Anforderung einer Zufahrtsberechtigung am Zufahrtsanlage, gelten die dort einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
| 1.2 |
Die
nachstehend genannten, in diesen AGB verwendeten Begriffe haben
folgende Bedeutung: |
| 1.2.1 |
Fahrzeuge
sind alle Formen von PKW. Die Zufahrt und das Abstellen von
Zweiradkraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Wohnwagen und Bootstrailern ist
untersagt. |
| 1.2.2 |
Kunde ist
der im Vertrag bezeichnete Vertragspartner vom UKE. Kunde kann eine
natürliche oder eine juristische Person oder eine andere, im
Registrierungsprozess benannte Institution oder Einrichtung sein. |
| 1.2.3 |
Vertreter
ist eine natürliche Person, die ein Kundenkonto hat und das
Online-Buchungssystem nach Maßgabe und im Rahmen dieser AGB im Namen
eines Kunden nutzt. |
| 1.2.4 |
Zufahrtsbeschränkter
Campus des UKE ist [..] der gesamte Bereich hinter den Ein- und
Ausfahrtschranken Butenfeld, Nord, West, Ost, Kinder-UKE,
Frickestraße und Tiefgarage O60. |
| 1.2.5 |
Besondere
Parkbereiche sind [..]die Parkpalette N42, der Parkplatz bei der UKE
Kinderklinik und Tiefgarage O60. |
| 2 |
Vertragsschluss |
| 2.1 |
Mit der
Bereitstellung des Online-Buchungssystems ist kein
rechtsverbindliches Angebot des UKE verbunden, sondern lediglich
eine unverbindliche Aufforderung an den Mieter, ein Angebot zum
Abschluss einer Stellplatzreservierung oder Buchung einer
Zufahrtsberechtigung gemäß den AGB für das Online-Buchungssystem zu
unterbreiten. |
| 2.2 | Mit der Bereitstellung des Online-Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot des UKE verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Mieter, ein Angebot zum Abschluss einer Stellplatzreservierung oder Buchung einer Zufahrtsberechtigung gemäß den AGB für das Online-Buchungssystem zu unterbreiten. |
| 2.2.1 | Der Kunde kann unter Nutzung des Kundenkontos die im Parkraumbuchungssystem (https://parken.uke.de) angebotenen Produkte buchen. |
| 2.2.1.1 | Bei zeitgebundenen Produkten muss der Zeitraum der Inanspruchnahme ausgewählt werden. |
| 2.2.1.2 | Bei Abonnements muss der Beginn des Abonnements ausgewählt und ggf. der erforderliche Nachweis erbracht werden. |
| 2.2.1.3 | Bei allen Produkten muss das Kennzeichen des Fahrzeugs angegeben werden, für welches das Produkt verwendet werden soll. |
| 2.2.1.4 | Bei der Reservierung eines Stellplatzes muss aus dem für den konkreten Zeitraum angebotenen Zeitraum ein Parkobjekt ausgewählt werden, indem das Fahrzeug geparkt werden soll. |
| 2.2.1.5 | Im Anschluss fügt der Kunde das Produkt durch den Button „In den Warenkorb legen“ in den Warenkorb. Er kann nun entweder weitere Produkte buchen oder in den Warenkorb wechseln, um diesen zu prüfen und ggf. zu erwerben. |
| 2.2.2 | Im Warenkorb kann der Kunde die ausgewählten Produkte betrachten und die Richtigkeit seiner Auswahl und Angaben prüfen. Er kann die Angaben korrigieren, indem er das betroffene Produkt aus dem Warenkorb entfernt und das Produkt erneut nach Ziff. 2.2.1 auswählt. |
| 2.2.3 | Die für das Produkt geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden im Warenkorb zum Lesen oder dauerhaften Speichern angeboten. |
| 2.2.4 | Im Warenkorb wird die Zahlungsmethode ausgewählt. Hierzu steht derzeit Kreditkarte (Visa und Master) sowie ggf. weitere Zahlungsanbieter zur Verfügung. Änderungen der möglichen Zahlungsmethoden liegen im billigen Ermessen des UKE. |
| 2.2.5 | Mit der Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig kaufen“ sendet der Kunde ein Angebot auf Abschluss des Vertrages über die im Warenkorb befindlichen Produkte unter Einbeziehung der AGB ab. |
| 2.2.6 | Die Annahmeerklärung erhält er nebst Rechnung per E-Mail und im Kundenkonto bereitgestellt, soweit dieses besteht. Eine nachträgliche Änderung der Rechnungsanschrift ist nicht möglich. |
| 2.3 | Der Vertrag wird ausschließlich zwischen dem UKE und dem bei der Registrierung des Nutzerkontos benannten Kunden geschlossen. Der Berechtigte Kunde versichert, für diesen insoweit vertretungsberechtigt zu sein. |
| 3 | Vertragsgegenstand |
| 3.1 |
Bei der Reservierung
eines Stellplatzes in einem gesonderten Parkbereich ist das
UKE aufgrund des Vertrages verpflichtet, dem Kunden einen Stellplatz
in dem von ihm ausgewählten Parkobjekt für die in der
Reservierungsbestätigung bestimmte Mietzeit und gegen Zahlung des
genannten Mietpreises zum Gebrauch zu überlassen. Ein fest
reservierter Stellplatzes wird nicht zugewiesen. |
| 3.2 |
Bei der
Buchung einer einmaligen Einfahrtsberechtigung ist der Kunde
berechtigt, einmalig innerhalb des gebuchten Zeitraums in den
zufahrtsbeschränkten Campus des UKE einzufahren und sein Fahrzeug
auf einer hierfür gekennzeichneten, freien Fläche innerhalb des
zufahrtsbeschränkten Campus des UKE zu parken. Es besteht kein
Anspruch auf Bereitstellung einer Parkfläche auf den
zufahrtsbeschränkten Campus des UKE oder einem gesonderten
Parkbereich. |
| 3.2.1 |
Soweit der Kunde keine geeignete freie Parkfläche findet, kann er den zufahrtsbeschränkten Campus des UKE und gesonderte Parkflächen innerhalb von 30 Minuten nach Einfahrt kostenfrei verlassen. Hierfür ist keine Entwertung des Zufahrtsmediums erforderlich. Die Rückzahlung bereits erfolgter Vergütungen erfolgt automatisch. |
| 3.3 |
Bei der Buchung einer dauerhaften Einfahrtsberechtigung ist der Kunde berechtigt, in dem gebuchten Zeitraum ohne Begrenzung der Häufigkeit in den zufahrtsbeschränkten Campus des UKE einzufahren und sein Fahrzeug auf einer hierfür gekennzeichneten, freien Fläche innerhalb des zufahrtsbeschränkten Campus des UKE zu parken. Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung einer Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung einer Parkfläche auf den zufahrtsbeschränkten Campus des UKE oder einem gesonderten Parkbereich. |
| 3.3.1 |
Die Höchstparkdauer für den Aufenthalt im zufahrtsbeschränkten Campus beträgt bei dauerhaften Einfahrtsberechtigungen auf einem konkreten Stellplatz beträgt 48 Stunden. Der Kunde hat das von ihm geparkte Fahrzeug innerhalb dieser Zeit zu entfernen. |
| 3.4 |
Produkte nach den Ziff. 3.1, 3.2 oder 3.3 können auch in der Form eines Abonnements angeboten werden. |
| 3.4.1 |
Die Vertragslaufzeit beginnt bei Abonnements grundsätzlich mit dem Monatsersten, soweit dies nicht im Produkt anders angegeben wird. |
| 3.4.2 |
Bei einem Abonnement wird ein Vertrag über die jeweils angebotene Vertragslaufzeit geschlossen (erste Vertragslaufzeit). Dieser Vertrag verlängert sich im Anschluss an die erste Vertragslaufzeit wiederkehrend um den jeweils angebotenen Zeitraum (folgende Vertragslaufzeit). |
| 3.4.2.1 |
Während der ersten Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach oder zum Ablauf der ersten Vertragslaufzeit sind beide Parteien berechtigt, die Fortsetzung des Vertrages ohne Angabe von Gründen mit Wirkung zum Ende der ersten Vertragslaufzeit oder einer folgenden Vertragslaufzeit zu beenden. |
| 3.4.3 |
Die Erklärung ist nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit jederzeit, spätestens bis zum letzten Werktag eines Kalendermonats mit Wirkung zum Ablauf des nächsten Monats, zulässig. Soll der Vertrag mit Ablauf der ersten Vertragslaufzeit beendet werden, hat die Kündigung spätestens bis zum letzten Werktag des Vormonats zum Ablauf der ersten Vertragslaufzeit zu erfolgen. Ist die erste Vertragslaufzeit kürzer als die Frist nach Satz 2, so hat die Erklärung 14 Tage vor Ende der ersten Vertragslaufzeit zuzugehen. |
| 3.4.4 |
Die Erklärung des Kunden soll über das Parkraumbuchungssystem erfolgen. Sie kann gleichsam auch über die bei dem Erwerb des Produktes hinterlegte E-Mail-Adresse an online-parken@uke.de oder per Post erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang der Erklärung bei der anderen Partei an. |
| 3.5 |
Produkte können eine Beschränkung auf bestimmte Zielgruppen aufweisen (z. B. Beschäftigte des UKE-Konzerns, Vertragsdienstleister des UKE-Konzerns, Patienten). |
| 3.5.1 |
In diesem Fall versichert der Kunde bei Buchung, dass er dieser Zielgruppe angehört. Das UKE kann im Rahmen der Produkte den Nachweis für die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Zielgruppe abfragen. Soweit der Kunde diesen Nachweis nicht erbring kommt es nicht zu einem Vertragsschluss. |
| 3.5.2 |
Täuscht der Kunde über die Zugehörigkeit zu einer Zielgruppe durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung oder Verwendung eines unzutreffenden oder gefälschten Nachweises und kommt es dennoch zu einem Vertragsschluss, ist das UKE nach Kenntnis mit einer Frist von 14 Tagen zur fristlosen Kündigung berechtigt. Das Recht zur Anfechtung des Vertrages und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. |
| 3.6 |
Die Vorschrift des § 545 BGB findet keine Anwendung. Setzt der Kunde nach Überschreitung der des gebuchten Zeitraums oder Beendigung des Abonnements das Parken fort, verlängert sich der Vertrag daher nicht auf unbestimmte Zeit. Nach Überschreitung dieses Zeitraums kann das UKE |
| 3.6.1 |
einen Zuschlag nach Ziff. 8.3 erheben, |
| 3.6.2 |
das Fahrzeug des Kunden auf dessen Kosten entfernen, |
| 3.6.3 | […] |
| 3.6.4 | Die Rechte des UKE aus Gesetz und diesem Vertrag bleiben unberührt und werden von den vorstehenden Ziffern nicht beschränkt. |
| 3.7 | Die
Berechtigungen nach den Ziff. Ziff. 3.1, 3.2 oder 3.3 ist nicht
übertragbar oder veräußerbar und berechtigt ausschließlich den
Kunden. |
| 4 | Widerrufsrecht |
| 4.1 | Verbrauchern steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Für nähere Informationen steht das gesonderte Dokument „Widerrufsbelehrung“ inklusive eines MusterWiderrufsformulars unter https://parken.uke.de zum Download zur Verfügung. |
| 5 | Stornierungen |
| 5.1 | Stornierungen erfolgen können online über ein Kundenkonto im Parkraumbuchungssystem unter Bezugnahme auf die jeweilige Reservierungsnummer erfolgen. Sie müssen mindestens 24 Stunden vor dem reservierten Parkzeitbeginn erfolgen. |
| 5.2 | Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang im UKE. Verspätete Stornierungen können nicht berücksichtigt werden. |
| 5.3 | Bei einer erfolgreichen Stornierung werden die bereits gezahlten Parkgebühren in voller Höhe erstattet. |
| 6 |
Ein- und Ausfahrt aus der reservierten Parkbereich |
| 6.1 |
Der Kunde muss seine Berechtigung an den Zufahrtsanlagen zum zufahrtsbeschränkten Campus des UKE und/oder besonderen Parkbereichen mit dem bei Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellten QR-Code oder dem bei der Produktbuchung angegebenen Kennzeichen nachweisen. Der QR-Code wird mit der Annahmeerklärung übermittelt und im Kundenkonto bereitgestellt, soweit dieses besteht. Funktioniert ein Identifikationsmedium nicht, ist der zunächst zur Verwendung des jeweils anderen Identifikationsmediums verpflichtet. Im Anschluss muss er den Serviceruf die Ruftaste an der Zufahrtsanlage zur Abhilfe verwenden, bevor er anderweitige Ansprüche geltend machen kann. |
| 6.2 |
Die Ausfahrt erfolgt gleichermaßen. |
| 6.3 |
Parkvorgänge, die nicht aufgrund der Kennzeichenerkennung oder mit dem bereitgestellten QR-Code aufgenommen werden (z.B. Ziehen eines Tickets oder eines anderen Kennzeichens bei Einfahrt) erfolgen zu den bei Einfahrt ausgehängten Bedingungen und Tarifen. Es erfolgt keine Verrechnung mit bereits gezahlten Vergütungen nach diesen Bedingungen. |
| 7 |
Verhalten auf dem Campus des UKE |
| 7.1 |
Der Kunde ist verpflichtet, auf dem Campus des UKE die Regeln der StVO zum Schutz aller Teilnehmer des Verkehrs auf dem Campus des UKE entsprechend einzuhalten. Teilnehmer des Verkehrs sind alle Personen ungeachtet ihrer Fortbewegung und ihres Fortbewegungsmittels. |
| 7.2 |
Das Parken muss so erfolgen, dass andere Parkende nicht beeinträchtigt werden und Parkraum nicht mehr als notwendig in Anspruch genommen wird. Soweit einzeln markierte Parkflächen ausgewiesen sind, darf kein Fahrzeug über die Begrenzung dieser Parkfläche hinaus parken. |
| 7.3 |
Das Parken außerhalb zum Parken gekennzeichneter Flächen ist untersagt. |
| 8 |
Vergütung |
| 8.1 |
Das UKE hat einen Anspruch auf Vergütung in der zu dem jeweils gebuchten Produkt angegebenen Höhe. Die Vergütung ist grundsätzlich bei Buchung des jeweiligen Produktes zu entrichten. |
| 8.2 |
Die Vergütung ist mit Abschluss des Vertrages fällig und über das im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel zu begleichen. Bei Abonnements ist die Vergütung für jeweils einen Monat im Voraus fällig. |
| 8.3 |
Liegt bei Produkten die tatsächliche Ausfahrt die tatsächliche Ausfahrt nach dem Ende des gebuchten Zeitraums oder dem Ende des Abonnements, ist der Kunde zur Entrichtung eines Zuschlags verpflichtet. Dieser besteht mindestens in derselben Höhe, in der das eigentliche Produkt für den überzogenen Zeitraum zu vergüten gewesen wäre. Bei mehr als 24 Stunden erhöht sich der Zuschlag um 100%. Wird in der Produktbuchung ein darüberhinausgehender Betrag angegeben, ist dieser maßgeblich. |
| 8.3.1 |
Der Kunde kann den Zuschlag am Kassenautomaten durch Verwendung des bei Einfahrt bereitgestellten Zufahrtsmediums („Ticket“) oder Angabe des Kennzeichens seines Fahrzeugs ermitteln lassen und begleichen. Er kann die Vergütung auch über das Parkraumbuchungssystem (http://parken.uke.de) unter Angabe des Kennzeichens seines Fahrzeugs begleichen, soweit er dort als Kunde oder berechtigter Kunde zu den jeweils geltenden Bedingungen einen Account eingerichtet und Zahlungsmittel hinterlegt hat. |
| 8.3.2 |
Im Fall der Entrichtung eines Zuschlags muss der Kunde sein Fahrzeug nach Bezahlung innerhalb von 15 Minuten aus dem zufahrtsbeschränkten Campus des UKE entfernen. Soweit dies nicht erfolgt, kann das UKE einen weiteren Zuschlag verlangen, dessen Höhe sich ebenso wie der Zuschlag für das Produkt berechnet. |
| 8.3.3 |
Der Zuschlag ist vor Ausfahrt aus dem zufahrtsbeschränkten Campus des UKE zu entrichten; bis dahin ist der Kunde nicht zur Entfernung seines Fahrzeugs vom zufahrtsbeschränkten Campus des UKE berechtigt. Soweit eine Ausfahrt ohne Bezahlung erfolgt, wird diese mit der Ausfahrt fällig und der Kunde kommt unmittelbar in Verzug. |
| 8.4 |
Stundentarife werden für jede angefangene 60 Minuten ab dem Beginn des jeweiligen Zeitraums, Tagestarife für jede angefangenen 24 Stunden ab dem Beginn des jeweiligen Zeitraums bemessen. |
| 8.5 |
Für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist, ist das UKE berechtigt, die Zufahrtsberechtigung unverzüglich bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Verbindlichkeiten zu sperren. Die Entsperrung erfolgt erst nach Ausgleich aller Forderungen des UKE, wobei der Zahlungseingang bei dem UKE maßgeblich ist. |
| 8.6 |
Nutzt der Kunde die vertraglich erworbenen Berechtigungen nicht, besteht kein Anspruch auf Rückgewähr der Vergütung oder Gutschrift. Kann der Kunde aufgrund von nicht in der Verantwortung des UKE liegenden Gründen (z. B. höhere Gewalt, Blockade von Zufahrtswegen und Schranken durch Dritte) von einem Anspruch aus diesem Vertrag keinen Gebrauch machen, besteht daher kein Anspruch auf einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen oder eine Rückerstattung der Vergütung. |
| 8.7 |
Aufrechnungsverbot |
| 9 |
Kündigung |
| 9.1 |
Der Kunde ist jederzeit zur Beendigung des Vertrages berechtigt, indem er die bereits angefallene Vergütung entrichtet (vgl. Ziff. 5). |
| 9.2 |
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Seiten bleibt unberührt. Das UKE hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder mit insgesamt drei Zahlungen in Verzug ist und binnen 14 Tagen nach Versand einer Mahnung keine Zahlung erfolgt ist. Die Mahnung kann postalisch oder an die bei der Produktbuchung hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgen. |
| 9.3 |
Das UKE ist zur fristlosen Kündigung berechtigt bei Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen oder der nicht nur kurzfristigen oder geringfügigen Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer und Kunden. |
| 9.4 |
Die Kündigung durch das UKE kann durch Anbringung einer Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeugs von dem zufahrtsbeschränkten Campus des UKE an dem Fahrzeug erklärt werden. |
| 10 |
Haftung Das UKE haftet nach den folgenden Bestimmungen: |
| 10.1 |
Hat das UKE aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet das UKE beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. |
| 10.2 |
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von dem UKE für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für das UKE in dieser Ziffer vorgesehene Haftungsbeschränkung entsprechend. |
| 10.3 |
Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden von dem UKE bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. |
| 10.4 |
Eine Haftung besteht nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt oder durch Handlungen Dritter und ohne Verletzung einer Schutzpflicht des UKE eingetreten sind. |
| 11 |
Abschließende Regelungen |
| 11.1 |
Sollten einzelne der vorstehenden Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. |
| 11.2 |
Das UKE behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Gesetzes oder Rechtsprechungsänderungen) oder ähnlich gravierender und zwingender Änderungen der Umstände in einer für den Kunden zumutbaren Weise angemessen nachträglich und nur mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. |
| 11.3 |
Das UKE ist im Fall der Ziff. 8.2 verpflichtet dem Kunden die geänderten bzw. ergänzten Nutzungsbedingungen mitzuteilen und die Änderungen oder Ergänzungen deutlich hervorzuheben. Sollte der Kunde nicht mit den Änderungen bzw. Ergänzungen einverstanden sein, so kann er innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen bzw. Ergänzungen als genehmigt. Das UKE wird in der Änderungsmitteilung besonders auf das Widerspruchsrecht, die Bedeutung des Verhaltens und auf die resultierenden Rechtsfolgen hinweisen. |
| 11.4 |
Soweit ein Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis über den Zugang zum OnlineBuchungssystem und dessen Nutzung. |
| 11.5 |
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis über den Zugang zum OnlineBuchungssystem und dessen Nutzung und diesen Nutzungsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. |
Parkraumbewirtschaftung
Diese Datenschutzinformation soll Sie über die Datenverarbeitung im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung informieren.
Verantwortlicher
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Martinistr. 52
20246 Hamburg
Datenschutzbeauftragter
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
- Datenschutzbeauftragter -
Martinistr. 52
20246 Hamburg
✉ dsb@uke.de
✆ +49 40 741056890
1. Verarbeitete Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen
| Daten | Zweck,
Rechtsgrundlage |
| Name, Adresse, Kennzeichen | Bereitstellung eines Benutzerkontos, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Buchungen (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Firmennamen wenn angegeben, Kennzeichen, QR-Code, VOB / VOL-Nummer, wenn angegeben, Personalnummern wenn angegeben, Reservierungszeitraum, Zahlungsmittel) | Reservierung von Parkraum, Einräumung von Zufahrtsberechtigung und entsprechende Vertragsdurchführung, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| QR-Code-Erkennung | Vertragsgemäße Ein- und Ausfahrt, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Kennzeichenbild / Kennzeichen bei Einfahrt | Vertragsgemäße Ein- und Ausfahrt, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
2. Dauer der Datenverarbeitung / Aufbewahrungsfrist
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten entsprechend der nachfolgenden Fristen auf:
| Dokumente / Informationen |
Frist |
Rechtsgrundlage |
| Benutzerkonto,
inkl. aller im Benutzerkonto erfolgten Buchungen |
Unbegrenzt | Art.
6 Abs. 1 lit. b) DSGVO |
| Benutzerkonto, inkl. aller im Benutzerkonto erfolgten Buchungen | Unverzüglich
nach Kündigung des Benutzerkontos |
Art.
6 Abs. 1 lit. c), f) DSGVO |
| Buchungen |
6/10
Jahre (die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahrs, in welchem
die Rechnung gestellt wurde) |
Art.
6 Abs. 1 lit. c DSGVO |
| Kennzeichenbild
/ Kennzeichen bei Einfahrt |
7
Tage nach Ausfahrt |
Art.
6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
3. Herkunft und Empfänger
Ihre personenbezogenen Daten erhalten wir ganz überwiegend von Ihnen. Darüber hinaus erhalten wir von folgenden Stellen Informationen:
4. Übermittlungen in Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung in Drittländer.
5. Betroffenenrechte
Ihnen stehen sämtliche Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO, insbesondere Auskunft, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung zu.
Gegen die [Verarbeitung], die auf ein berechtigtes Interesse gestützt ist, können Sie aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, Widerspruch einlegen.
Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
zu, z.B. beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit (HmbBfDI), Ludwig-Erhard-Str 22, 20459 Hamburg,
E-Mail: mail-box@datenschutz.hamburg.de.
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Martinistr. 52, online-parken@uke.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Alternativ können Sie auch online Ihr Widerrufsrecht ausüben unter https://parken.uke.de/iPCP/profile/feedback.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3. Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
KFE Liegenschaftsmanagement / Parkraummanagement
Martinistr. 52
20246 Hamburg
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
| Bestellt am | |
| Name des/der Verbraucher(s) | |
| E-Mail-Adresse des/der Verbraucher(s) | |
| Anschrift des/der Verbraucher(s) | |
| Datum | |
| Unterschrift
des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) |
Die freie Einfahrtshöhe der UKE Tiefgarage O60 ist auf 2,00m limitiert. Eine Parkmöglichkeit für höhere Fahrzeuge finden Sie je nach Verfügbarkeit auf der Liegenschaft des UKE (UKE Lageplan).
Zum aktuellen Zeitpunkt können Sie online keinen Parkplatz mit einer Ladestation buchen. Sie können die entsprechenden Parkplätze für E-Fahrzeuge in der Tiefgarage O60 je nach Verfügbarkeit anfahren.
Kein Parkticket ziehen!
Fahren Sie bitte direkt mit Ihrem Fahrzeug zur Einfahrt Ihres gebuchten Parkhauses. Anhand Ihrer Reservierungsbestätigung können Sie erkennen, welches Zufahrtsmedium für Sie gilt:
▶ Kennzeichenerkennung: Während Ihres Buchungsprozesses haben
Sie Ihr Kennzeichen eingegeben. Bitte fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug
langsam an die Schrankenanlage heran. Ihr Fahrzeugkennzeichen wird
erfasst, die Schranke öffnet sich dann in wenigen Sekunden automatisch.
Eine Detailbeschreibung erhalten Sie mit Ihrer
Reservierungsbestätigung.
Eine Kennzeichenänderung können Sie bis zu 15 Minuten vor Ihrer
geplanten Einfahrt vornehmen. Dieses ist nur in Ihrem Kunden-Konto
möglich: loggen Sie sich ein und klicken dann auf "Mein Kunden-Konto" /
"Zufahrtsberechtigungen" / wählen die Zufahrtsberechtigung aus dann auf
"Identifikationsmedien" / „Ändern“. Sollten Sie dieses Zeitfenster
nicht einhalten können, nutzen Sie an der Ein-/Ausfahrt einfach den
vorliegenden QR-Code.
▶ QR-Code: Sie haben den QR-Code nach Ihrem Buchungsprozess per E-Mail (PDF Datei und PKPASS-Datei) erhalten. Diesen Code halten Sie entweder in ausgedruckter Form oder über Ihr Smartphone an der Ein-/Ausfahrtschranke di-rekt vor das Lesegerät. Nach wenigen Sekunden öffnet sich die Schranke automatisch. Die genaue Beschreibung fin-den Sie auch auf Ihrer Bestätigung. Sofern Sie den QR-Code über Ihr Smartphone nutzen möchten, achten Sie bitte darauf, die Helligkeit Ihres Displays zu erhöhen.
Bei Problemen an der Ein- oder Ausfahrt, drücken Sie bitte immer den Informationsknopf. Die Hauptpforte ist rund um die Uhr erreichbar und hilft Ihnen gern weiter.
Ja, für die Buchung der Produkte ist die einmalige Registrierung eines Kunden-Kontos notwendig (dies gilt nicht für die Online-Bezahlung von Parktickets).
» Sie können Ihr Benutzerkonto und Ihre gebuchten Zufahrtsberechtigungen zu jeder Zeit verwalten
» Alle Unterlagen (z. B. QR-Code/Wallet und Belege) können Sie in Ihrem Benutzerkonto einsehen und herunterladen
» Änderungen von Kennzeichen können Sie problemlos selbst vornehmen
In nur wenigen Schritten haben Sie Ihr Kunden-Konto erfolgreich angelegt:
➀ Rufen Sie die Anmeldeseite auf (Link)
➁ Füllen Sie alle Pflichtfelder aus und klicken anschließend auf „Registrieren…“
➂ Sie erhalten per E-Mail einen Aktivierungslink, den Sie anklicken müssen, damit Sie sich zukünftig anmelden können. Der Aktivierungslink ist nach Erhalt 2 Stunden gültig
Ihr Benutzerkonto ist dann aktiviert und Sie können sich einloggen.
Wir bieten für die UKE Liegenschaft und O60 verschiedene Zufahrtsberechtigungen an
Mitarbeitende
» Zufahrtsberechtigung Liegenschaft
» Zufahrtsberechtigung O60 (eine Ein- und Ausfahrt von der Liegenschaft zur Tiefgarage O60 ist im Zeitfenster von 30 Minuten möglich, eine längere Parkdauer auf der Liegenschaft aber kostenpflichtig (siehe ausgewiesene Tarife))
» Eingeschränkte Zufahrtsberechtigung Liegenschaft
Parkbereiche
» Liegenschaft inkl. Parkpalette N42 oder Tiefgarage O60
» Nicht Kinder-UKE
Vertragsdienstleister
» Vertragsdienstleisterticket 1 Tag Liegenschaft
» Vertragsdienstleisterticket 30 Tage Liegenschaft
Parkbereiche
» Liegenschaft ohne Parkpalette N42 und Tiefgarage O60
» Nicht Kinder-UKE
Die Buchung eines Produktes nehmen Sie am besten über Ihr Benutzerkonto vor. Hierfür klicken Sie, nachdem Sie sich ange-meldet haben, oben links auf das UKE-Symbol, um zur Startseite zu kommen.
So kommen Sie zu Ihrem gewünschten Produkt
➀ Wählen Sie zunächst den Button „Zufahrtsberechtigung“ aus und tragen dann den Buchungscode ein. Wählen Ihren gewünschten Vertragsbeginn aus. Und abschließend klicken Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“.
➁ Aus allen angezeigten Produkten wählen Sie bitte das Produkt aus, welches am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Jedes einzelne Produkt wird Ihnen im Detail dargestellt.
Mitarbeitende
Für die Buchung ist es notwendig, dass Sie Ihren Mitarbeiterausweis (Vorderseite) als Bild- oder Word/PDF-Datei hochladen (erlaubte Formate: JPG, PNG, BMP, PDF, DOCX). Nach der Buchung kann der Upload nicht wiederholt werden.
Hinweis: Ohne den Datei-Upload wird Ihr Produkt ohne weitere Nachfrage automatisch storniert.
Da wir bei unseren Produkten die Kennzeichenerkennung einsetzen, tragen Sie bitte Ihr Kennzeichen ein. Zudem wird Ihnen ein QR-Code als weiteres Zufahrtsmedium angezeigt, welches Sie automatisch mit dem Vertragsabschluss per E-Mail erhalten.
» Mitarbeitende müssen Ihre aktuell gültige Personalnummer angeben
» Vertragsdienstleiter müssen die aktuelle VOB/VOL-Nummer eintragen
Klicken Sie dann auf "weiter".
➂ Nun sind Sie im Warenkorb, in dem Ihnen Ihre angegebenen Daten und Produkte nochmal aufgezeigt werden. Wenn alles korrekt ist, setzen Sie die Häkchen bei "Nutzungsbedingungen & AGB", "Datenschutz" sowie „Widerrufsrecht“.
Nun noch das Zahlungsmittel auswählen und dann auf "Kostenpflichtig buchen" klicken.
Sie haben an dieser Stelle die Möglichkeit weitere Produkte dem Warenkorb hinzuzufügen.
➃ Letzter Buchungsschritt: Sie müssen Ihr Zahlungsmittel hinterlegen. Wenn alles geklappt hat, werden Sie über den erfolgreichen Abschluss der Vereinbarung informiert. Hierbei beachten Sie bitte:
» die monatliche (Zufahrtsberechtigung) oder einmalige (Vertragsdienstleisterticket) Grundgebühr wird zu Vertragsbeginn fällig
» Sie haben mehrere Fahrzeuge? Dann buchen Sie bitte für jedes Fahrzeug eine einzelne Zufahrtsberechtigung
So können Sie Ihre Zufahrtsberechtigungen für Mitarbeitende oder Vertragsdienstleister ändern:
➀ Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein (Link).
➁ Klicken Sie anschließend in der linken Navigation auf "Zufahrtsberechtigungen" und öffnen dann den Vertrag, den Sie ändern möchten.
➂ Drücken Sie nun den Button "Ändern".
➃ Anschließend wählen Sie den gewünschten Termin, zudem Sie den Vertrag ändern möchten und klicken dann auf den Button "Parkplatz suchen".
➄ Es werden Ihnen alle verfügbaren Zufahrtsberechtigungen angezeigt. Wenn Sie Ihr passendes Produkt gefunden haben, drücken Sie auf "Jetzt buchen".
➅ Im nächsten Schritt wird Ihnen nochmal Ihr ausgewähltes Kennzeichen angezeigt. Klicken Sie auf "Weiter", wenn Sie keine Änderungen haben.
➆ Nun wird Ihnen Ihr Warenkorb angezeigt. Wenn alles korrekt übernommen wurde, setzen Sie die Häkchen bei "Nutzungsbedingungen & AGB", "Datenschutz" sowie „Widerrufsrecht“.
Ihre hinterlegte Kreditkarte wird für diesen neuen Vertrag nochmal neu verifiziert. Sobald alles akzeptiert wurde, erhalten Sie eine neue Zufahrtsberechtigungsbestätigung mit Ihrem neuen QR-Code und Ihrer neuen Vertragsnummer.
Allgemeine Fragen zum Benutzerkonto und den Vertragsunterlagen "Zufahrtsberechtigung"
Sie erhalten nach der Buchung Ihres Produktes eine E-Mail mit einer Bestätigung als PDF, die alle Informationen zu Ihrem gebuchten Produkt aufzeigt. Zudem erhalten Sie einen QR-Code (auf der PDF-Datei und als PKPASS-Datei für Ihr Smartphone), den Sie nutzen können, sofern Ihr Kennzeichen nicht gelesen werden kann.
Sollte das von Ihnen gebuchte Produkt eine Back-Office-Bestätigung enthalten, erhalten Sie die notwendigen Informationen nach Freigabe der Buchung.
Alle Unterlagen, die Sie per E-Mail erhalten, können Sie auch jederzeit über Ihr Benutzerkonto einsehen und herunterladen. Loggen Sie sich einfach in Ihrem Benutzerkonto ein, klicken links in der Navigation auf "Zufahrtsberechtigungen", "Reservierung" oder "Parktickets" und öffnen Ihren gewünschten Vertrag.
Über den Button "Bestätigung" erhalten Sie Ihre Zufahrtsberechtigungsbestätigung mit dem aktuellen QR-Code. Alternativ finden Sie über den Reiter "Dateien" alle Dokumente im Überblick.
Zum Monatswechsel erhalten Sie Ihre Quittung über Ihre Zufahrtsberechtigung automatisch per E-Mail. Diese Datei finden Sie auch zudem in Ihrem Benutzerkonto über den Punkt "Bestellposten" in Ihrer Zufahrtsberechtigungen.
Sobald sich etwas an Ihrer Kreditkarte ändert (z. B. Gültigkeit oder Kreditkartennummer) ist Ihre neue Kreditkarte neu zu hinterlegen. So funktioniert es:
➀ Melden Sie sich in Ihrem Kunden-Konto an.
➁ In Ihrem Kunden-Konto finden Sie auf der linken Seite in der Navigation den Punkt "Mein Kunden-Konto".
➂ Im Block "Meine Bezahlinformationen" klicken Sie auf den Link "Bezahlinformationen ändern" und anschließend unten auf den Button "+ Bezahlinformation hinzufügen".
➃ Im nächsten Schritt werden Sie auf die Zahlungsseite weitergeleitet.
➄ Hier tragen anschließend Ihre neuen Kreditkartendaten ein und schließen den Vorgang ab. Nachdem Sie Ihre Kreditkarte geändert haben, wird diese auch für alle bestehenden Vereinbarungen übernommen.
Alternativ können Sie die Zahlinformationen auch im Produkt "Zufahrtsberechtigung" ändern. Wählen Sie dazu das passende Produkt aus und über den Button "Zahlungsittel ändern" starten Sie den Prozess.
Aktuell haben Sie jeder Zufahrtsberechtigung ein Kennzeichen zugeordnet. Wenn sich dort Änderungen im Kennzeichen ergeben (z. B. neues Fahrzeug mit neuem Kennzeichen) können Sie dieses schnell über Ihr Kunden-Konto anpassen. Hierzu folgen Sie nachstehender Beschreibung:
➀ Melden Sie sich in Ihrem Benutzerkonto an.
➁ In Ihrem Benutzerkonto finden Sie auf der linken Seite in der Navigation den Punkt "Zufahrtsberechtigungen".
➂ Öffnen Sie den Vertrag, den Sie ändern möchten und klicken anschließend auf den Reiter "Identifikationsmedien".
➃ Zum Bearbeiten Ihres Kennzeichens drücken Sie den Button mit dem Stift-Symbol, geben anschließend Ihr Kennzeichen ein und drücken auf "Speichern".
➄ Die Änderung Ihres Kennzeichens wird binnen weniger Minuten automatisch übertragen.
Wichtiger Hinweis: Die Änderung Ihres Kennzeichens ist direkt über Ihre Zufahrtsberechtigung vorzunehmen und nicht in den Stammdaten Ihres Benutzerkontos!
Sie erhalten keine neue Zufahrtsberechtigungsbestätigung per E-Mail über die Änderung Ihres Kennzeichens. Der QR-Code auf Ihrer bisherigen Zufahrtsberechtigungsbestätigung kann weiterhin genutzt werden. Das aktuell hinterlegte Kennzeichen können Sie immer in Ihrem Benutzerkonto einsehen.
Eine Adressänderung können Sie selbst über Ihr Benutzerkonto vornehmen:
➀ Melden Sie sich in Ihrem Kunden-Konto an.
➁ Auf der linken Seite finden Sie in der Navigation den Punkt "Mein Kunden-Konto". Im Block „Standardadresse“ klicken Sie auf den Link „Meine Adressen“.
➂ Drücken Sie auf den Button „+ Neu“, geben anschließend Ihre neue Anschrift ein und klicken auf „Speichern“.
Nun ist Ihre neue Anschrift für neue Zufahrtsberechtigungen hinterlegt. Wenn Sie Ihre bestehenden Verträge und zukünftigen Quittungen mit der neuen Anschrift verknüpfen möchten, gehen Sie bitte links in der Navigation auf „Zufahrtsberechtigungen“, wählen dann die entsprechende ID aus und klicken dann den Link „Adresse auswählen“. Klicken Sie dann auf die neue Adresse.
Sie haben eine neue E-Mail-Adresse, dann können Sie dieses schnell und unkompliziert vornehmen:
➀ Melden Sie sich bitte in Ihrem Kunden-Konto an.
➁ In Ihrem Kunden-Konto finden Sie auf der linken Seite in der Navigation den Punkt "Mein Kunden-Konto". Unter der Begrüßung finden Sie den Link „Stammdaten ändern“.
Sie können anschließend Ihre gewünschten Änderungen vornehmen und klicken anschließend auf den Button „Speichern“.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich ein neues Passwort anzufordern. Besuchen Sie unsere Buchungsplattform und geben Ihre E-Mail-Adresse ein. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen, wie Sie Ihr Passwort neu anlegen können.
Über Ihr Kunden-Konto können Sie Ihre Zufahrtsberechtigungen bearbeiten sowie kündigen. Wenn Sie Ihre Zufahrtsberechtigungen kündigen möchten, loggen Sie sich bitte in Ihrem Kunden-Konto ein, klicken links in der Navigation auf "Zufahrtsberechtigungen", öffnen die jeweilige ID und drücken dann auf den Button "Kündigen".
Die Kündigung wir zum nächsten Monatsletzten akzeptiert. Eine Teilerstattung der monatlichen Grundgebühr erfolgt nicht.
Wenn Sie alle Vereinbarungen gekündigt haben und somit auch Ihr Kunden-Konto löschen möchten, klicken Sie in Ihrem Kunden-Konto links auf der Navigation auf "Mein Kunden-Konto" und klicken dann auf "Stammdaten ändern". Dort gelangen Sie zur Aktion "Kunden-Konto löschen". Bitte beachten Sie, dass eine anschließende Wiederherstellung des Benutzerkontos nicht mehr möglich ist.
Informationen für Mitarbeitende
Kurzanleitung zur Buchung einer Zufahrtsberechtigung
Besuchen Sie uns auf der Internetseite https://parken.uke.de
➀ Haben Sie einen Buchungscode? Dann geben Sie diesen jetzt ein
➁ Wählen Sie den Startzeitraum aus. Bitte beachten Sie hierbei unsere Vorausbuchungsfristen von 15 Tagen. Anschließend werden Ihnen alle verfügbaren Parkprodukte angezeigt
➂ Sie müssen sich für Ihre Zufahrtsberechtigung mit einem Kunden-Konto registrieren/anmelden
➃ Geben Sie Ihr Kennzeichen und Personalnummer an
➄ Laden Sie die angegebenen Dokumente hoch
➅ Wählen Sie Ihre Zahlungsmethode aus und bezahlen Ihre Buchung
➆ Prüfen Sie nochmal, ob alle Angaben korrekt sind und bestätigen Sie dies anschließend über den Button “Kostenpflichtig kaufen“
➇ Die Bestätigung erhalten Sie per E-Mail zugesendet
➈ Nach Prüfung der Unterlagen und je nach Verfügbarkeit erhalten Sie eine weitere E-Mail mit allen wichtigen weiteren Informationen
Informationen für Vertragsdienstleister
Kurzanleitung zur Buchung einer Zufahrtsberechtigung
Besuchen Sie uns auf der Internetseite https://parken.uke.de
➀ Haben Sie einen Buchungscode? Dann geben Sie diesen jetzt ein
➁ Wählen Sie den Startzeitraum aus. Anschließend werden Ihnen alle verfügbaren Vertragsdienstleistertickets angezeigt (Kommt die Meldung „Für den von Ihnen gewählten Zeitraum ist keine Online Buchung möglich“, fehlt der Buchungscode)
➂ Sie müssen sich für Ihre Zufahrtsberechtigung mit einem Kunden-Konto registrieren/anmelden
➃ Geben Sie Ihr Kennzeichen und VOB / VOL-Nummer an
➄ Wählen Sie Ihre Zahlungsmethode aus und bezahlen Ihre Buchung
➅ Prüfen Sie nochmal, ob alle Angaben korrekt sind und bestätigen Sie dies anschließend über den Button “Kostenpflichtig kaufen“
➆ Die Bestätigung erhalten Sie per E-Mail zugesendet
➇ Nach Prüfung der Unterlagen und je nach Verfügbarkeit erhalten Sie eine weitere E-Mail mit allen wichtigen weiteren Informationen
Informationen für Patienten und Besucher von O60
Kurzanleitung zur Online-Parkplatzreservierung
➀ Besuchen Sie uns auf der Internetseite https://parken.uke.de
➀ Wählen Sie Ihren Reisezeitraum aus. Beachten Sie hierbei unsere Vorausbuchungsfristen. Anschließend werden Ihnen alle verfügbaren Parkprodukte angezeigt
➁ Sie müssen sich für Ihre Online-Parkplatzreservierung mit einem Kunden-Konto registrieren/anmelden
➂ Geben Sie Ihr Kennzeichen an
➃ Wählen Sie Ihre Zahlungsmethode aus und bezahlen somit Ihre Buchung
➄ Prüfen Sie nochmal, ob alle Angaben korrekt sind und bestätigen Sie dies anschließend über den Button “Kostenpflichtig Kaufen“
➅ Die Reservierungsbestätigung erhalten Sie umgehend per E-Mail. Bitte prüfen Sie auch Ihren SPAM-Ordner.
Allgemeine Fragen zum Buchungsprozess "Reservierung"
Nein, eine vorherige Online-Parkplatzreservierung ist nicht erforderlich, um Ihr Fahrzeug am UKE in der Tiefgarage O60 abstellen zu können. Wir empfehlen Ihnen jedoch, vorab online einen Parkplatz zu reservieren.
Je nach Produkt ist eine Vorausbuchungsfrist von bis zu 15 Tage einzuhalten. Bei der Eingabe Ihres Reisezeitraums werden Ihnen anschließend alle verfügbaren Produkte angezeigt.
» Das Kontingent für das Parkprodukt ist bereits für Ihren ausgewählten Parkzeitraum ausgebucht
» Die Mindestparkdauer Ihres gewünschten Parkproduktes wurde nicht eingehalten
Damit Sie Ihre Aufenthaltszeit flexibel gestalten können, haben wir unsere Parkprodukte so konzipiert, dass Sie früher/später ein-/ausfahren können. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
▶ Frühere Einfahrt: je nach gebuchtem Parkprodukt, können Sie bereits früher einfahren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Reservierungsbestätigung
▶ Spätere Einfahrt: Ihr Stellplatz wird für die gesamte reservierte Parkzeit für Sie freigehalten, so dass auch jederzeit eine spätere Einfahrt möglich ist. Es erfolgt keine Teilerstattung bei einer späteren Einfahrt
▶ Frühere Ausfahrt: eine frühere Ausfahrt möglich. Es erfolgt keine Teilerstattung bei einer früheren Ausfahrt
▶ Spätere Ausfahrt: eine spätere Ausfahrt ist möglich. Weitere Informationen über die spätere Ausfahrt entnehmen Sie bitte Ihrer Reservierungsbestätigung. Die eventuelle Bezahlung des Nachzahltarifes entrichten Sie vor Ort am Kassenautomaten. Es gelten die aktuell aushängenden Tarife. Für die Nachzahlung halten Sie bitte den QR-Code, den Sie auf Ihrer Reservierungsbestätigung finden, an den Leser am Kassenautomaten
Sie haben die Möglichkeit Änderungen an Ihrer bestehenden Buchung bis zu 24 Stunden vor Ihrem Parkbeginn vorzunehmen. Gehen Sie bitte wie folgt vor:
➀ Loggen Sie sich auf Link mit Ihren Anmeldedaten ein
➁ Klicken Sie anschließend auf "Reservierungen" / "Aktionen" / "Ändern"
➂ Wählen Sie anschließend den korrekten bzw. neuen Reisezeitraum aus und führen Sie somit eine neue Buchung durch
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie einen Buchungscode hatten, müssen Sie diese für Ihre Änderung im Eingabefeld über dem Kalender erneut eingeben
➃ Ein möglicher Differenzbetrag wird automatisch Ihrem hinterlegten Bezahlmedium belastet. Gutschriften bei günstigeren Produkten (z. B. kürzere Parkdauer) erfolgen nicht
➄ Nach dem Abschluss der Buchung erhalten Sie eine aktualisierte Reservierungsbestätigung per E-Mail
Eine bestehende Online-Parkplatzreservierung können Sie bis zu 12 Stunden vor Parkbeginn ausschließlich online stornieren.
So stornieren Sie mit Ihrem Benutzerkonto:
➀ Loggen Sie sich hier mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort ein
➁ Klicken Sie anschließend auf "Reservierungen"
➂ Neben Ihrer Reservierung klicken Sie auf den Button "Aktion" und führen den Befehl "Stornieren" aus
➃ Anschließend wird Ihnen die Stornierung per E-Mail bestätigt
Die Parkgebühr wird Ihnen bei einer Stornierung automatisch auf Ihre hinterlegtes Zahlungsmedium.
Wenn Sie die Stornierungsfrist nicht einhalten können und/oder Ihre Reservierung nicht in Anspruch nehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Parkgebühren.
Eine kurzfristige Änderung Ihres Kennzeichens ist möglich. Alternativ können Sie auch Ihren QR-Code/Wallet-Datei verwenden, den Sie bei Buchung mit den Reservierungsunterlagen erhalten haben.
➀ Loggen Sie sich hier mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort ein
➁ Klicken Sie anschließend auf "Kunden-Konto" und anschließend auf "Reservierung"
➂ Klicken Sie auf die "Id" Ihrer aktuellen Reservierung, so dass sich Ihr Reservierungsvorgang öffnet
➃ Im Reiter "Identifikationsmedien" können Sie nun Ihr Kennzeichen ändern. Klicken Sie hierfür auf den Stift-Button und tragen anschließend Ihr neues Kennzeichen ein
Sie erhalten keine aktualisierte Reservierungsbestätigung mit Ihrem neuen Kennzeichen. Die Änderung können Sie bis zu 15 Minuten vor Ihrer geplanten Einfahrt vornehmen. Sollten Sie dieses Zeitfenster nicht einhalten können, nutzen Sie an der Ein- und Ausfahrt bitte den Ihnen vorliegenden QR-Code/Wallet-Datei.
Fragen zu den Reservierungsunterlagen
Sobald Sie die Reservierung verbindlich abgeschlossen haben, wird Ihnen die Reservierungsbestätigung automatisch an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.
Die Dauer der Zustellung kann, je nach E-Mail-Provider, etwas dauern. Darauf haben wir hierauf keinen Einfluss. Wir empfehlen Ihnen zunächst, Ihren Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu prüfen.
Eine Adressänderung wird nicht für bestehende Online-Parkplatzreservierungen übernommen. Erst für die nächsten Buchungen werden Ihre Adress- oder Stammdatenänderungen übernommen.
➀ Loggen Sie sich hier mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort ein.
➁ Klicken Sie anschließend „Mein Kunden-Konto und dort auf "Stammdaten ändern".
➂ Abschließend nehmen Sie dort Ihre gewünschten Änderungen vor.
Um die Datei (PKPASS-Format) nutzen zu können, benötigen Sie auf Ihrem Smartphone eine gesonderte App.
Apple-Device
Das iPhone besitzt automatisch die Wallet-App bzw. kann von Ihnen nachinstalliert werden. Sobald Sie die PKPASS-Datei aus der Bestätigungsmail herunterladen, öffnet sich die App automatisch. Sie können über die Funktion "Hinzufügen" die Datei in der App hinterlegen.
Android-Device
Downloaden Sie eine App über den "Googel Play Store", die ein Wallett verarbeiten kann. Suchbegriffe für den Google Play Store sind beispielsweise "PassWallet", "Wallet" oder "Passbook".
Sie zahlen per Kreditkarte und ggf. mit weiteren Zahlungsanbietern. Die Gesamtsumme wird automatisch direkt nach dem Reservierungsprozess Ihrem genutzten Zahlungsmittel belastet. Daher ist eine Überweisung oder Zahlung am Kassenautomaten nicht notwendig. Wir prüfen aktuell, ob wir zukünftig auch andere Zahlungsmöglichkeiten anbieten können. Sobald diese verfügbar sind, werden diese auf unserer Buchungsplattform ersichtlich sein.
Fragen zum direkten Parkvorgang mit der Online-Parkplatzreservierung
Mit Ihrer vorgenommenen Online-Parkplatzreservierung steht Ihnen ein freier Parkplatz in Ihrem gebuchten Parkfläche zur Verfügung. Sofern die Parkfläche keine freien Parkplätze anzeigt, können Sie trotzdem einfahren. Sollte die Zufahrt durch einen Mitarbeiter blockiert sein, zeigen Sie bitte Ihre Reservierungsbestätigung vor, so dass Sie durchgelassen werden.
Wenn Sie eine verbindliche Reservierung vorgenommen , jedoch an der Einfahrt ein Parkticket gezogen haben, fahren Sie direkt wieder aus dem Parkhaus. Anschließend fahren Sie zu Ihrem gebuchten Parkfläche und nutzen eines der Zufahrtsmedien.
Nein! Die Reservierung berechtigt nur zum einmaligen Ein- und Ausfahren der Parkierungsanlage. Sobald Sie ausgefahren sind, wird der Reservierungsvorgang geschlossen und kann nicht wieder für eine erneute Einfahrt genutzt werden.
